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Wissenswertes rund um das Sachwertverfahren

Sie möchten Ihr Haus verkaufen, eine geerbte Immobilie schätzen lassen oder den Wert einer Wohnung ermitteln? Dazu stehen Ihnen prinzipiell drei Berechnungsmethoden offen. Eine von ihnen: das Sachwertverfahren. Es eignet sich perfekt zur Bewertung selbst genutzter Immobilien, die keine Erträgen abwerfen – hat allerdings auch einen Haken: Obgleich nicht mehr als drei Aspekte für das Ergebnis zueinander in Bezug gestellt werden müssen, ist das Kalkulationsverfahren äußerst komplex.

 

Doch Sie haben ja uns! Als Spezialisten für den Erwerb und Verkauf privater Häuser und Wohnungen sowie Geschäftsräumen sind wir gleichfalls Experten für die Erstellung einzelner Bewertungsverfahren. Gleichzeitig möchten wir Ihnen natürlich keine Informationen zum Sachwertverfahren und seiner Anwendung vorenthalten. Im Folgenden erfahren Sie, worum es sich bei dieser Ermittlungsmethode handelt, wie die Kalkulation verläuft und welche Pluspunkte und Schwachstellen das Verfahren zeigt.

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Was ist ein Sachwertverfahren?

Grundsätzlich werden für Immobilienbewertungen das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren herangezogen – teils auch in Kombination. Alle drei Verfahren sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt und nutzen unterschiedliche Daten für eine möglichst objektive Objektkalkulation.

  1. Der Vergleichswert ist das unkomplizierteste der drei Verfahren. Hier recherchieren Sie im Wesentlichen den Immobilienwert anhand veröffentlichter Kaufpreise ähnlicher Bauten und Grundstücke in der Region. Es ist ein praktisches Verfahren für eine ungefähre erste Einschätzung.
  2. Beim Ertragswertverfahren werden zunächst Gebäudeertragswert und Bodenwert berechnet und im Anschluss die durch Vermietung oder Verpachtung entstehenden Gewinne addiert. Es findet insofern keine Anwendung bei selbst genutzten Immobilien.
  3. Das Sachwertverfahren konzentriert sich auf den materiellen Immobilienwert – unabhängig vom regionalen Marktgeschehen wie Angebot und Nachfrage. Der Wert wird dabei aus den tatsächlichen Herstellungskosten des Gebäudes und dem Bodenwert abzüglich entstandener Wertminderungen wie Alterserscheinungen abgeleitet. Das Sachwertverfahren eignet sich perfekt, möchten Sie ein Einfamilienhaus seltener Bauart verkaufen.

Hinweis: Denken Sie stets daran, Ihren Grundstückswert auch unter steuerlichen Aspekten wie der Grund- und Grunderwerbssteuer oder Schenkungssteuern zu betrachten.

Worauf beruht das Sachwertverfahren?

Bevor wir uns der Berechnung von Sachwertverfahren bei Immobilien widmen, werfen wir einen Blick auf die Grundlagen, auf denen die Methode aufbaut.

Rechtliche Basis

Mit Beginn des Jahres 2022 wurde die bis dahin einschlägige, fast 50 Seiten umfassende Sachwertrichtlinie durch die Neufassung der ImmoWertV ersetzt. Diese soll eine Vereinheitlichung der Berechnungsgrundsätze für Immobilienbewertungen sicherstellen, vereinfacht wurde die Kalkulation des Sachwertverfahrens damit jedoch nicht. Geregelt wird sie in den §§ 35 bis 39 i. V. m. § 21 der Verordnung.

Steuerliche Aspekte

Auch Steuerverwaltungsbehörden sind gemäß § 182 Bewertungsgesetz (BewG) an eine der drei Methoden zur Ermittlung von Immobilienwerten verpflichtet. Dabei nutzt das Finanzamt das Sachwertverfahren nach §§ 258 ff. i. V. m. § 247 Abs. 2 BewG in der Regel zur Bewertung von geteiltem Eigentum, geschäftlich und gemischt verwendeten sowie sonstigen bebauten Grundstücken.

Rechnerische Grundlagen

Aus insgesamt drei Säulen wird der materielle Wert einer Immobilie ermittelt:

  1. Herstellungskosten aller baulichen Anlagen auf dem betroffenen Grundstück. Berücksichtigt werden Ausstattung und Qualität. Beispiele: Wege, Garagen, Dachgeschoss, Fenster, Heizungsanlage. Zudem spielt hier beim Sachwertverfahren die Bruttogrundfläche des Gebäudes eine Rolle.
  2. Bodenrichtwert des Grundstücks. Die Festlegung pro Quadratmeter erfolgt anhand amtlicher Kaufpreissammlungen durch lokale Ausschüsse oder Gutachter
  3. Marktanpassungsfaktor in Form von Gutachter-Wertzahlen zu tatsächlich gezahlten Durchschnittspreisen regionaler Immobilien

Wann wird ein Sachwertverfahren angewendet?

Das Sachwertverfahren Schema findet ausschließlich bei Immobilien für den Eigenbedarf bzw. unentgeltliche Nutzungen Anwendung. Durch seine Komplexität wird es normalerweise nur dann herangezogen, kann das Vergleichswertverfahren aufgrund fehlender Vergleichsobjekte nicht genutzt werden. Typischerweise werden daher individuelle Bauten durch das Sachwertverfahren bestimmt, wie beispielsweise:

  • Lagerhallen, Fabriken
  • Bahnhofsgebäude
  • alleinstehende Häuser in dünn besiedelten Gegenden
  • denkmalgeschützte Anwesen

Hinweis: Wie bereits dargestellt, wird die aktuelle Nachfragesituation beim Sachwertverfahren nicht berücksichtigt. Während sich der reine Immobilienwert durch das Sachwertverfahren daher gut ermitteln lässt, kann der tatsächliche Kaufpreis dennoch abweichen.

Wie wird der Sachwert einer Immobilie ermittelt?

Wir haben Ihnen bereits die Berechnungsgrundlagen des Sachwertverfahrens aufgezeigt. Von besonderer Bedeutung ist die zunächst separate Kalkulation von Gebäude- und Bodenwert. Erst am Ende werden die Ergebnisse addiert und mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert.

Die allgemeine Formel für das Sachwertverfahren lautet demnach:

Sachwert = (Bodenwert + Gebäudesachwert) x Marktanpassungsfaktor

Berechnung des Gebäudesachwerts

Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Regelherstellungskosten der baulichen Anlagen multipliziert mit deren Brutto-Gesamtgrundfläche abzüglich der altersbedingten Wertminderung.

Die Regelherstellungskosten werden je Bundesgebiet durch öffentliche Gutachter erhoben. Sie erhalten die Gebäude-Informationen in detaillierten Tabellen aufgeteilt nach Art, Klasse, Ausstattung und Baujahr. Die Angaben erfolgen pro Quadratmeter.

Hinweis: Regelherstellungskosten spiegeln herkömmliche und nicht individuell tatsächliche Herstellungskosten pro Quadratmeter wider. Erfordert der Immobilienzustand beispielsweise Renovierungsmaßnahmen, kann sich dies entsprechend auf ihren Wert auswirken.

Die Gebäudeherstellungskosten werden nun um die Alterswertminderung gekürzt. Auch hier finden Sie festgelegte Zahlenspiegel. So wird beispielsweise die lineare Wertminderung eines Einfamilienhauses mit einer 80-jährigen Nutzungsdauer und 1,25 Prozent pro Jahr festgelegt.

Die kalkulierte Summe für die Regelherstellung wird nun mit der Bruttogrundfläche multipliziert: Sie haben Ihre Gebäudeherstellungskosten erfolgreich ermittelt!

Formel: Gebäudesachwert = Herstellungskosten – Altersminderung

Berechnung des Bodenwerts

Zur Berechnung des Bodenwerts ziehen Sie zunächst lokale Bodenrichtwerte heran. Diese werden von einem Gemeindeausschuss anhand regionaler Kaufpreise festgelegt, ein unbebauter Bodenzustand wird unterstellt. Auch hier multiplizieren Sie die einschlägige Summe – dieses Mal mit Ihrer Grundstücksfläche.

Formel: Bodenwert = Bodenrichtwert x Grundstücksfläche in Quadratmetern

Addition von Gebäudesach- und Bodenwert

Der dritte Schritt ist nicht weiter kompliziert: Sie ziehen nun Ihre Ergebnisse des Gebäudesach- und Bodenwerts zusammen. Doch auch damit erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Sachwert.

Anpassung von Marktfaktoren

Nun geht es an die Feinarbeit: Sie korrigieren Ihren vorläufigen Sachwert um die sogenannten Marktanpassungsfaktoren. Sie sollen das Ergebnis an die aktuellen regionalen Marktpreise anpassen und werden Ihnen ebenfalls von offiziellen Gutachtern in Form von Wertzahlen zur Verfügung gestellt. Beträgt die derzeitige Verkaufszahl lokaler Immobilien durchschnittlich 75 Prozent des kalkulierten Sachwerts, liegt der Marktanpassungsfaktor bei 0,75.

Formel: Sachwert = vorläufiger Sachwert x Marktanpassungsfaktor

Rechenbeispiele

Zum besseren Verständnis betrachten wir eine Sachwertverfahren-Berechnung anhand fiktiver, doch konkreter Zahlen.

Ihre Brutto-Gebäudefläche liegt bei 150 Quadratmetern, Ihre Regelherstellungskosten bei 800 Euro pro Quadratmeter und damit bei 120.000 Euro für die gesamte Immobilie.

Bei der Alterswertminderung wird eine jährlich gleichmäßige Abnutzung unterstellt. Sie ergibt sich aus dem Baujahr und der erwarteten Restnutzungsdauer der Immobilie. Bleiben wir bei unserem Beispiel einer jährlich 1,25-prozentigen Wertminderung und unterstellen wir ein Gebäudealter von 20 Jahren, beträgt die Wertminderung 25 Prozent und damit 30.000 Euro. Sie wird nun von den Herstellungskosten abgezogen und führt zu einem Gebäudesachwert von 90.000 Euro.

Bei einer Grundstücksgröße von 300 Quadratmetern und einem Bodenrichtwert von 150 Euro pro Quadratmeter ergibt sich ein Bodenwert von 45.000 Euro. Er wird zum Gebäudesachwert addiert. Der vorläufige Sachwert liegt bei 135.000 Euro.

Es bleibt die Marktanpassung. Entsprechende Gutachten ergeben einen regionalen Immobilienverkauf zu 80 Prozent des vorläufigen Sachwerts. Entsprechend beträgt der Marktanpassungsfaktor 0,8 und der endgültige Sachwert damit 108.000 Euro.

Alternativ haben wir Ihnen ein rein zahlenbasiertes Rechenbeispiel aufbereitet:

Regelherstellungskosten pro m²       1.300 Euro

Bruttogrundfläche                              250 m²

Gebäudeherstellungskosten             325.000 Euro

Alterswertminderung                         30.000 Euro

Gebäudesachwert                             295.000 Euro

Bodenrichtwert pro m²                      150 Euro

Bruttogrundstücksfläche                   500 m²

Bodenwert                                        75.000 Euro

vorläufiger Sachwert                         370.000 Euro

Marktanpassungsfaktor                     0,8

Sachwert                                           296.000 Euro

Vor- und Nachteile von Sachwertverfahren bei Immobilien

Werfen wir noch einen Blick auf die Vor- und Nachteile des Sachwertverfahrens. Die größte Kritik zielt auf die fehlende Einbeziehung von Angebot und Nachfrage des jeweiligen Gebäudetyps. So verlieren Gebäude beim Sachwertverfahren mit zunehmendem Alter automatisch an Wert – möglicherweise ziehen Käufer jedoch Altbauvillen im Jugendstil modernen Neubauten vor.

Vorteile des Sachwertverfahrens

  • objektive Berechnung des reinen Gebäude-Substanzwerts
  • Nutzbar für Immobilien ohne Vergleichsobjekte

Nachteile des Sachwertverfahrens

  • mangelnde Datenbasis für seltene Bauarten
  • keine Abbildung des tatsächlichen Marktgeschehens
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Ihre Experten für Sachwertverfahren

Vereinzelt finden Sie Sachwertverfahren Rechner im Internet, zudem stellt Ihnen der Gesetzgeber übersichtliche Tabellen für fast alle erforderlichen Werte zur Nutzung frei. So können Sie zwar noch vor dem Bescheid des Finanzamts Ihre Grundsteuerbelastung überschlägig selbst berechnen. Doch Aufwand und Risiken von Kalkulationsfehlern sind hoch, denn eine akkurate Kalkulation erfordert berufliche Erfahrung und fachliche Kompetenz. Lassen Sie Ihre Immobilie durch das komplexe Sachwertverfahren daher von unseren Spezialisten aus Frankfurt berechnen. So sparen Nerven und Zeit – und können sich eines korrekt errechneten Ergebnisses sicher sein.

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