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Haus geerbt? Alles Wichtige von Erbengemeinschaft bis zur steuerlichen Frist

Beim Verkauf eines geerbten Hauses stellt sich oft die Frage nach den anfallenden Steuern. Insbesondere wenn mehrere Erben gemeinschaftlich ein Haus geerbt haben und dieses verkaufen möchten, ergeben sich einige Besonderheiten. In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Umständen beim Verkauf eines geerbten Hauses Erbschafts- und Spekulationssteuer anfallen kann und worauf eine Erbengemeinschaft beim Hausverkauf achten sollte.

Wenn Sie ein Haus oder eine Immobilie geerbt haben und dieses verkaufen möchten, müssen Sie nicht automatisch mit einem Steuerabzug rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verkauf steuerfrei erfolgen. Entscheidend sind hierbei vor allem zwei Faktoren: die Verwandtschaft zum Erblasser und die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf.

Wir von Dornbusch Immobilien verstehen die komplexen Aspekte des Immobilienverkaufs nach einem Erbfall. Wir sind darauf spezialisiert, alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen. So können wir sicherstellen, dass Sie die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.

Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Verwaltung sowie Auflösung von Erbengemeinschaften. Wir helfen Ihnen, Konflikte zu vermeiden und eine reibungslose Zusammenarbeit aller Erben zu gewährleisten. Unsere maßgeschneiderten Lösungen sorgen dafür, dass der Verkaufsprozess effizient und fair abläuft.

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Welche ersten Schritte sind notwendig, um ein geerbtes Haus rechtlich zu übernehmen?

Nach einer Hauserbschaft ist es oft notwendig, neben dem Testament zunächst einen Erbschein zu beantragen. Die Beantragung eines Erbscheins dient als Nachweis der Erbschaft. Mit diesem können Sie dann die Eigentumsübertragung beim Notar und Grundbucheintrag vornehmen lassen.

Wann fällt Erbschaftssteuer auf ein geerbtes Haus an? Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses

Beim Erwerb von Eigentum anhand eines Erbfalls muss prinzipiell Erbschaftssteuer gezahlt werden. Es gelten jedoch hohe Freibeträge für Ehegatten und Kinder, sodass in vielen Fällen keinerlei Erbschaftssteuer anfällt. Der Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt aktuell 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro.

Wurde das Haus oder die Immobilie vom Ehegatten oder vom leiblichen beziehungsweise adoptierten Kind geerbt, fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an, da der Freibetrag nicht überschritten wird.

Anders sieht es aus, wenn entferntere Verwandte oder fremde Dritte die Immobilie erben. Hier greift kein Freibetrag, sodass bereits ab dem ersten Euro Erbschaftssteuer fällig wird. Der Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert der Immobilie. Er kann zwischen 7 % und 50 % betragen.

Als Erbin oder Erbe sollten Sie also zunächst prüfen, von wem Sie die Immobilie geerbt haben. Bei Ehegatten oder eigenen Kindern werden Sie in der Regel keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Bei der Abwicklung von Erbfällen im Zusammenhang mit Immobilien ist es entscheidend, die komplexe Steuergesetzgebung zu verstehen. Dornbusch Immobilien bietet Ihnen nicht nur fachkundige Unterstützung bei jedem Schritt des Erwerbsprozesses, sondern auch maßgeschneiderte Lösungen, um Steuern zu minimieren und die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Bei Dornbusch Immobilien verfügen wir über spezialisierte Expertise in der optimierten Übertragung von Immobilienvermögen innerhalb von Familien. Stehen Sie als Erbe vor der Aufgabe, die Erbschaftssteuer so gering wie möglich zu halten, unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Strategien. Wir nehmen eine detaillierte Analyse Ihres individuellen Erbfalls vor und arbeiten eng mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, um sicherzustellen, dass Sie sämtliche Ihnen zustehenden Freibeträge optimal nutzen können.

Fällt keine Spekulationssteuer beim Verkauf eines Erbhauses an? Warum Sie nicht immer ein geerbtes Haus sofort verkaufen sollten

“Ich möchte schnellstmöglich mein geerbtes Haus verkaufen“ – Diesen Satz hören wir häufig von neuen Eigentümern der Immobilie. Doch ist dies immer die sinnvollste Herangehensweise? Neben einer möglichen Erbschaftssteuer beim Erwerb des Hauses kann auch Spekulationssteuer beim Verkauf anfallen, wenn das Haus weniger als zehn Jahre gehalten wurde. Diese Steuer wird also immer dann fällig, wenn zwischen Kauf und Verkauf eines Grundstücks nicht mehr als 10 Jahre liegen. Dieser Zeitrahmen wird als Spekulationsfrist bezeichnet.

Hat der Erblasser das Haus beispielsweise erst vor 8 Jahren erworben und Sie als Erbe verkaufen dieses zum jetzigen Zeitpunkt, würde Spekulationssteuer anfallen. Der Steuersatz liegt dabei bei 25 Prozent des Veräußerungsgewinns. Als Veräußerungsgewinn gilt die Differenz zwischen ursprünglichen Anschaffungskosten und dem erzielten Verkaufspreis.

Wurde das geerbte Haus jedoch bereits vor mehr als 10 Jahren vom Erblasser erworben, ist ein Verkauf innerhalb der Erbengemeinschaft steuerfrei möglich.

Die Spekulationssteuer ist ein wichtiger Aspekt, der beim Verkauf von geerbten Immobilien berücksichtigt werden muss. Dornbusch Immobilien ist sich der Bedeutung dieser Regelungen bewusst und unterstützt Sie dabei, die steuerlichen Auswirkungen zu minimieren, um die bestmögliche Rendite aus dem Verkauf Ihres geerbten Hauses herauszuholen.

Unsere Experten bei Dornbusch Immobilien sind versiert in der Prüfung der Spekulationsfrist und der Berechnung des Veräußerungsgewinns. Wir arbeiten sorgfältig daran, sicherzustellen, dass Sie von allen verfügbaren Ausnahmen und Steuervorteilen profitieren. Falls die Spekulationssteuer anfällt, können wir Ihnen helfen, die effizienteste Strategie zur Steuerminimierung zu entwickeln.

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Geerbte Immobilie verkaufen als Teil einer Erbengemeinschaft – Erbschein und Besonderheiten, wenn mehrere Erben verkaufen

Damit beim Verkauf eines geerbten Hauses keine unerwarteten Steuern anfallen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Prüfen Sie, ob die 10-Jahres-Frist beim Erblasser bereits abgelaufen ist. Nur dann ist ein steuerfreier Verkauf möglich.
  • Bei einem steuerpflichtigen Verkauf müssen alle Erben gesamtschuldnerisch für die anfallenden Steuern haften.
  • Teilen Sie das geerbte Haus zeitnah auf, sodass jeder Erbe seinen Anteil separat verkaufen So lassen sich unter Umständen höhere Freibeträge nutzen.
  • Schließen Sie einen Erbvertrag ab, der die Aufteilung und Veräußerung des Nachlasses regelt. Dies vermeidet Streitigkeiten.
  • Lassen Sie sich in jedem Fall vor dem Verkauf des Hauses von einem renommierten Immobilienmakler beraten, um böse Überraschungen zu vermeiden!

Die sorgfältige Planung und Vorbereitung beim Verkauf eines geerbten Hauses sind entscheidend, um unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden. Selbiges Vorgehen ergibt sich auch, wenn eine geerbte Wohnung zu verkaufen ansteht. Bei Dornbusch Immobilien verstehen wir die Wichtigkeit dieser Schritte und unterstützen Sie dabei, den Verkaufsprozess reibungslos und steueroptimiert zu gestalten.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass der Verkauf steuerfrei ist, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die 10-Jahres-Frist beim Erblasser bereits abgelaufen ist. Unsere Experten sind erfahren in der Bewertung dieser Zeiträume und helfen Ihnen, die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Falls ein steuerpflichtiger Verkauf notwendig ist, beraten wir Sie zur gesamtschuldnerischen Haftung der Erben für anfallende Steuern und erarbeiten individuelle Lösungen, um die finanzielle Belastung gerecht zu verteilen.

Selbst in das geerbte Haus einziehen? Haus behalten und Spekulationssteuer vermeiden durch Eigennutzung

Sie möchten Ihre geerbte Immobilie verkaufen? Neben der Erbschaftssteuer ist bei einem zeitnahen Verkauf des geerbten Hauses auch die Spekulationssteuer zu beachten. Wie bereits erwähnt, wird diese fällig, wenn zwischen Kauf und Verkauf eines Grundstücks weniger als 10 Jahre liegen. Sie können also erst nach Einhalten der Zehnjahresfrist das Haus steuerfrei erben.

Allerdings gibt es eine entscheidende Ausnahme: die Eigennutzung durch die Erben.

Hat der Erbe das Haus die letzten 2 Jahre selbst bewohnt, ist ein späterer Verkauf auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei. Bei mehreren Erben genügt es, wenn ein Erbe diese Voraussetzungen erfüllt hat, um keine Spekulationssteuer zahlen zu müssen.

Die Eigennutzung lohnt sich also, um die Spekulationssteuer beim Verkauf des Hauses zu umgehen, insbesondere wenn das Haus die letzten zwei Jahre selbst genutzt wurde. Sollte der Erbe die Immobilie aber nicht selbst nutzen, empfiehlt sich ein Verkauf erst nach Ablauf der Spekulationsfrist.

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Checkliste: Fristen einhalten und Steuern vermeiden beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Als Erbe sollten Sie folgende Punkte prüfen, um beim Verkauf eines geerbten Hauses keine unnötigen Steuern zu zahlen:

  • Prüfen Sie Ihre Verwandtschaft zum Erblasser – je näher, desto höher die Freibeträge
  • Werden zwischen Kauf durch Erblasser und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen? Diese Frist muss unbedingt überschritten werden
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit bei Eigennutzung?
  • Umfang des Erbes: Teilen Sie das Erbe zeitnah auf und verkaufen Sie Ihren Erbanteil separat
  • Schließen Sie einen Erbvertrag zur Regelung der Erbengemeinschaft
  • Holen Sie sich frühzeitig fachkundigen Rat ein
  • Achten Sie auf die gesamtschuldnerische Haftung für Steuern innerhalb der Erbengemeinschaft

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie als Erbe in vielen Fällen den Verkauf eines geerbten Hauses ohne Steuerbelastung abwickeln.

Berechnung der Erbschaftssteuer – In welcher Konstellation und Verwandtschaftsbeziehung fällt beim Hausverkauf besagte Steuer an?

Beim Erbfall von Immobilienvermögen ist prinzipiell Erbschaftssteuer zu zahlen. Höhe und Ausnahmen hängen vor allem von zwei Faktoren ab:

1. Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser – Eingetragene Partnerschaft, Ehe oder direkte Verwandtschaft? Möglicher Freibetrag, wenn Sie ein Haus erben

Je enger die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Erblasser und Erben, desto höher sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Konkret gilt:

  • Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt der Freibetrag 000 Euro.
  • Für Kinder und Stiefkinder gibt es einen Freibetrag von 000 Euro.
  • Bei Enkelkindern liegt der Freibetrag bei 000 Euro.
  • Ab Geschwistern greift nur noch ein Freibetrag von 000 Euro.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Erbschaftssteuer direkt auf den Erwerb des Hauses anfällt. Die Frage, wann diese Steuer beim Hausverkauf relevant wird, ist etwas komplexer. Zunächst einmal fällt die Erbschaftssteuer unabhängig davon an, ob das Haus später verkauft wird oder nicht.

2. Eigennutzung des Erblassers und Adoption – Besonderheiten beim Verkauf eines geerbten Hauses bezüglich Spekulationssteuer

Wird ein geerbtes Haus verkauft, kann zusätzlich zur bereits gezahlten oder möglicherweise nicht angefallenen Erbschaftssteuer die Spekulationssteuer anfallen. Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem ursprünglichen Erwerb der Immobilie durch den Erblasser. Liegen weniger als zehn Jahre zwischen dem Kauf durch den Erblasser und dem Verkauf durch den Erben, kann Spekulationssteuer auf den erzielten Gewinn anfallen.

Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die Nutzung des Hauses durch den Erblasser. Hat der Erblasser bis zu seinem Tod in dem Haus gewohnt und liegen zwischen dem Erwerb durch ihn und seinem Tod weniger als zehn Jahre, kann unter Umständen eine Spekulationssteuer beim Verkauf durch die Erben vermieden werden.

Eine weitere Ausnahme von der Spekulationssteuer greift, wenn der Erbe das Haus nach dem Erbfall selbst zu Wohnzwecken nutzt. Haben beispielsweise die leiblichen oder adoptierten Kinder mietfrei im Haus des Erblassers gewohnt und erben dieses und nutzen es weiterhin selbst zu Wohnzwecken? Dieser Umstand kann die Konstellation beeinflussen, ob eine Spekulationsfrist erfolgt. Allerdings ist hier die genaue Auslegung im Einzelfall entscheidend.

Es ist also wichtig zu differenzieren: sowohl die Erbschaftssteuer als auch die potenzielle Spekulationssteuer beim Verkauf sind zu berücksichtigen. Die Erbschaftssteuer knüpft an den Erwerb durch Erbfall an, während die Spekulationssteuer an einen zeitnahen, gewinnbringenden Verkauf nach dem Erwerb (wobei die Zehnjahresfrist mit dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser beginnt) gebunden ist. Auch wenn der Erblasser das Haus einem adoptierten Kind mietfrei überlassen hat, kann die spätere Eigennutzung durch das Kind unter Umständen die Spekulationssteuer beim Verkauf verhindern.

Daher ist es ratsam, sich im Falle einer Erbschaft und eines geplanten Verkaufs frühzeitig steuerlichen Rat einzuholen, um alle relevanten Aspekte zu prüfen und mögliche Steuerbelastungen zu optimieren.

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Grundstücksbewertung und Veräußerungsgewinn – Wichtiger Richtwert beim Verkauf oder Vermieten des geerbten Hauses

Wo liegt der Verkehrswert der Immobilie? Der Wert einer Immobilie ist ebenfalls entscheidend für die Erbschaftssteuer. Selbst bei engen verwandtschaftlichen Beziehungen kann es zu einer Erbschaftssteuerpflicht kommen, wenn der Immobilienwert den Freibetrag übersteigt.

Beispiel: Ein Ehepaar erbt von den Schwiegereltern ein Haus im Wert von 600.000 Euro. Obwohl der Freibetrag für Ehegatten eigentlich bei 500.000 Euro liegt, müssen sie auf den übersteigenden Betrag von 100.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen.

Bei Dornbusch Immobilien verstehen wir die komplexen Zusammenhänge zwischen Immobilienwert und Erbschaftssteuer und helfen Ihnen dabei, die besten Strategien zur Minimierung der Steuerlast zu entwickeln. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung und arbeiten eng mit Steuerexperten zusammen. So können wir sicherstellen, dass Sie bestmöglich von den verfügbaren Steuerfreibeträgen und -regelungen profitieren. Wir unterstützen beim Verkauf sowohl Erbschaftsteuer zu berechnen als auch die Bewertung einer geerbten Immobilie durchzuführen.

Steuerfreier Verkauf der Immobilie: Auf Teilung der Erbengemeinschaft achten, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten

Steuerfrei Erben klingt fast zu schön, um Wahr zu sein? Um eine geerbte Immobilie zu verkaufen und beim Hausverkauf die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer optimal zu nutzen, empfiehlt sich die zeitnahe Teilung der Erbengemeinschaft.

Durch die Teilung erhält jeder Erbe seinen Anteil am Nachlass zugeordnet. Verkauft nun jeder Erbe seinen Erbanteil separat, können die Freibeträge mehrfach genutzt werden.

Beispiel: Bei drei Erben könnte so durch drei Einzelverkäufe der dreifache Freibetrag ausgeschöpft werden. Insgesamt lässt sich so die Erbschaftssteuer minimieren oder sogar vermeiden.

Allerdings müssen die Erben dabei die 10-Jahres-Frist beim Erblasser beachten. Die Spekulationssteuer richtet sich nach dem ursprünglichen Kaufdatum und bleibt von der Aufteilung unberührt.

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Erbvertrag schützt vor Streitigkeiten, wenn Verkauf oder Vermietung einer geerbten Immobilie angedacht sind

Um Auseinandersetzungen als Miterbe in einer Erbengemeinschaft zu vermeiden, sollten die Erben möglichst früh einen Erbvertrag schließen. Dieser regelt verbindlich:

  • die genaue Aufteilung des Nachlasses
  • die Nutzung und Verwaltung des geerbten Hauses bis zum Verkauf
  • Vorgehen und Zeitpunkt des Verkaufs
  • Verteilung der Verkaufserlöse.

Der Erbvertrag sorgt für klare Verhältnisse und verhindert Streitigkeiten, wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst wird. Zusätzlich kann er helfen, den Hausverkauf steueroptimiert durchzuführen.

Fazit – Mit guter Planung Steuern sparen beim Verkauf der geerbten Immobilie

Der Verkauf eines geerbten Hauses birgt einige steuerliche Besonderheite. Insbesondere der Hausverkauf innerhalb einer Erbengemeinschaft sollte gut geplant werden, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Als Erbe sollten Sie daher frühzeitig die Verwandtschaft, Eigennutzung und Spekulationsfrist prüfen. Teilen Sie das Erbe auf und stimmen Sie sich innerhalb der Erbengemeinschaft ab.

Bei geschickter Planung können Sie das geerbte Haus steuerfrei veräußern.

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Dornbusch Immobilien – Erfahrene Makler an Ihrer Seite

Wenn Sie Unterstützung und Expertise beim Verkauf eines geerbten Hauses suchen, sind wir von Dornbusch Immobilien die perfekte Lösung für Sie. Unsere erfahrenen Immobilienmakler kennen sich bestens mit den steuerlichen Aspekten und dem Verkaufsprozess von geerbten Häusern aus. Wir stehen Ihnen von Anfang bis Ende zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Preis erzielen und steuerliche Fallstricke vermeiden.

Lassen Sie uns gemeinsam den Verkauf Ihres geerbten Hauses planen und umsetzen, um den bestmöglichen Verkehrswert zu erzielen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Wir freuen uns darauf, Ihnen bei diesem wichtigen Schritt zur Seite zu stehen und Ihre Fragen zu beantworten. Vertrauen Sie auf die Expertise von Dornbusch Immobilien und maximieren Sie Ihren Erfolg beim Verkauf eines geerbten Hauses.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema geerbtes Haus verkaufen

Was muss ich beachten, wenn ich ein geerbtes Haus verkaufen möchte?

Wenn ein geerbtes Haus zu verkaufen ansteht, sollten Sie zunächst klären, ob Sie alleiniger Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind. Unabhängig davon müssen Sie sich im Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen. Es ist wichtig, die Bewertung der geerbten Immobilie vorzunehmen, um den Verkehrswert zu ermitteln.

Wie wirkt sich die Spekulationsfrist auf den Verkauf eines geerbten Hauses aus?

Der Verkauf eines Hauses innerhalb der Spekulationsfrist von weniger als zehn Jahren kann zu einer Spekulationssteuer führen. Falls das Haus oder die Wohnung mehr als zehn Jahre im Besitz des Erblassers war, sind Sie in der Regel von der Spekulationssteuer befreit. Wenn ein Haus vor acht Jahren gekauft wurde, dieses vererbt wird und die Erben sich für den Verkauf der Immobilie entscheiden, fällt Spekulationssteuer an.

Welche Rolle spielt das Grundbuch beim Verkauf eines geerbten Hauses?

Das Grundbuch ist entscheidend, da der Verkauf nur erfolgen kann, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Ein Notar muss den Verkauf beurkunden und den Grundbucheintrag entsprechend ändern. Der Käufer übernimmt die Notarkosten.

Wie läuft der Verkauf einer Immobilie innerhalb einer Erbengemeinschaft ab?

Sie haben den Entschluss gefasst, dass Sie die geerbte Wohnung verkaufen möchten? Der Verkauf innerhalb einer Erbengemeinschaft erfordert die Zustimmung aller Miterben. Die Erbengemeinschaft muss aufgelöst werden, bevor der Verkauf auf dem freien Markt erfolgen kann.

Gibt es Steuern beim Verkauf eines geerbten Hauses?

Ja, der Verkauf einer geerbten Immobilie kann sowohl Erbschaftsteuer als auch Spekulationssteuer auslösen, abhängig vom Jahr des Verkaufs und der Besitzdauer. Eine Steuerbefreiung ist möglich, wenn der Verkauf mehr als zehn Jahre nach dem Erwerb durch den Erblasser erfolgt.

Welche Kosten können beim Verkauf eines geerbten Hauses anfallen?

Neben den Kosten für Makler und Notar können Gebühren für die Grundbucheintragung sowie mögliche Steuern anfallen. Diese Kosten sollten bei der Entscheidung, die Immobilie zu verkaufen, berücksichtigt werden.

Wie entscheide ich, ob ich ein geerbtes Haus verkaufen oder behalten soll?

Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Verkehrswerts der Immobilie, der laufenden Kosten und Ihrer persönlichen Situation. Prüfen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten (Kosten für Instandhaltung, Steuern), Ihren Bedarf (eigenes Wohnen, Vermietung), den aktuellen Immobilienmarkt und eventuelle emotionale Bindungen zum Haus. Ziehen Sie auch steuerliche Aspekte in Betracht.

Kann ich ein geerbtes Haus an leibliche oder adoptierte Kinder übertragen?

Ja, Sie können das Haus übernehmen und an leibliche oder adoptierte Kinder übertragen, was je nach Wert der Immobilie steuerlich vorteilhaft sein kann.

Was ist wichtig beim Erbe und Verkauf einer Immobilie?

Hat der Eigentümer der Immobilie die letzten Jahre bis zu seinem Tod dort gelebt und die Erben werden das Haus dann übernehmen? Beim Erbe einer Immobilie, insbesondere wenn ein Haus geerbt wurde, sollten Erbe oder eine Erbengemeinschaft die Möglichkeit des Verkaufs der geerbten Immobilie in Betracht ziehen. Die einzuhaltende Frist von 10 Jahren ist wichtig beim Verkauf eines geerbten Hauses, da beim Verkauf ansonsten ggf Steuern anfallen. Wer ein Haus erbt und das Haus größer ist als benötigt oder sich die Mieteinnahmen der Immobilie unter 600 Euro befinden, sollte über einen Verkauf nachdenken.