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Der Energieausweis für Immobilien – umfangreiche Ratgeber für Hausbesitzer und Interessenten

Die meisten Immobilienbesitzer und Interessenten werden sicherlich schon einmal vom Energieausweis gehört haben. Doch die Details sind oft noch unbekannt. Wir klären über alle wichtigen Inhalte und Fakten rund ums Thema Energieausweis auf.

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Was genau ist ein Energieausweis, und was sagt er aus?

Der Energieausweis ist wie ein Steckbrief einer Immobilie zu verstehen, der alle wichtigen energietechnischen Daten enthält. So soll dafür gesorgt werden, das potenzielle Kaufinteressenten oder Mieter, die Verbrauchswerte und Nebenkosten des Gebäudes besser einschätzen, und so einen guten Vergleich ziehen können. Außerdem kann mit dem Energieausweis besser beurteilt werden,wie hoch die Energieeffizienz einer Immobilie ist, und ob Verbesserungsbedarf besteht. Die farbige Skala zeigt auf einen Blick, ob das Gebäude im roten Bereich liegt (starke Energieverschwendung,und hoher Sanierungsbedarf), oder im grünen Bereich (niedriger Energieverbrauch). Die Skala wird ergänzt durch neun verschiedene Energieklassen, von A+ (sehr gute Energieeffizienz) bis H (sehr schlechte Energieeffizienz).

Der Energieausweis besteht in der Regel aus ungefähr vier Seiten und enthält neben den Verbrauchswerten der Immobilie, auch einige Hinweise und Empfehlungen zur energietechnischen Haus-Sanierung. Er bezieht sich stets auf das ganze Wohngebäude und kann nicht für einzelne Wohnungen erstellt werden.

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Auf der ersten Seite des Energieausweis finden Sie Informationen zum Baujahr und Typ der Immobilien, außerdem ist dort aufgelistet, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.

Auf der zweiten Seite können Sie die Energieeffizienz der Immobilie anhand der farbigen Skala und der Energieklassen ablesen.

Die dritte Seite des Energieausweis gibt Auskünfte über Vergleichswerte der Endenergie anderer ähnlicher Gebäude. Anhand der Skala kann man erkennen welche Energieverbrauchsmengen bestimmte Gebäudetypen durchschnittlich aufweisen. Eine Bestandsimmobilie mit 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr landet in der Energieeffizienzklasse E, während ein Neubau zwischen 50 und 75 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr schon in der besseren Energieeffizienzklasse B landet

Zum Schluss finden Sie auf der vierten Seite noch einige Hinweise und Verbesserungstipps zur energietechnischen Sanierung des Gebäudes.

Es gibt es zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Diese basieren auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen daher kann man die beiden nicht unbedingt miteinander vergleichen

Der Verbrauchsausweis orientiert sich in seiner Berechnung am Energiebedarf der Bewohner der Immobilie aus der Vergangenheit. Dabei werden die Abrechnungsdaten der letzten drei Jahre verwendet. Leerstehende Einheiten werden dabei ebenso mit einbezogen wie die Auswirkungen des Klimas. Der Verbrauchsausweis liefert zuverlässige Daten über den tatsächlichen Energiebedarf der letzten Jahre, jedoch wirkt sich das individuelle Verhalten der Bewohner auf die Daten enorm aus. Sodass nicht von einer objektiven Bewertung der Energieeffizienz der Immobilie gesprochen werden kann. Der Verbrauchsausweis ist die simplere und günstigere Variante des Energieausweis.

Der Bedarfsausweis ist bei Neubauten und Altimmobilien, die nicht die Kriterien der Energiesparverordnung erfüllen, und aus weniger als fünf Wohneinheiten bestehen, jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Der theoretische Energiebedarf des Gebäudes wird hierbei durch ein technisches Gutachten ermittelt. Nur bautechnisch relevante Gebäudeteile wie Dämmung, Heizungsanlage und die verbauten Fenster werden dabei berücksichtigt.

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Wer erstellt den Energieausweis?

Nur Personen mit speziellen Weiterbildungen und entsprechenden Qualifikationen, sowie Berufspraxis dürfen den Energieausweis für Immobilien erstellen. Dazu zählen beispielsweiße Architekten, Ingenieure, Physiker und Handwerker.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zählt sämtliche Anforderungen auf die notwendig sind, um einen Energieausweis ausstellen zu dürfen. Es gibt jedoch kein amtliches Zertifikat der  Zulassung. Für den Auftraggeber ist es daher wichtig zu prüfen, das die Anforderungen an das GEG auch erfüllt sind.

Der Energieausweis ist außerdem nur zehn Jahre lang gültig, danach muss ein neuer erstellt werden.
Eine Verlängerung des abgelaufenen Energieausweises ist nicht möglich.

Hinweis:
Sie sollten sich als Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis des Anbieters geben lassen, dass die Anforderungen an das GEG erfüllt sind, und eine Zulassung für die Erstellung von  Energieausweisen vorliegt. Jedoch sagt die grundsätzliche Zulassung nur wenig über die Qualifikation der Anbieter aus. So sollten Sie verschiedene Angebote und deren fachliche Qualifikation überprüfen und vergleichen. Außerdem sollte der Anbieter über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, damit eventuelle Schäden durch fehlerhaft ausgestellte  Energienachweise abgedeckt sind.

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Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten die für die Erstellung des Energieausweis anfallend sind überschaubar. Bei diversen Onlineanbietern gibt es bereits Angebote für ein Einfamilienhäuser ab 50 €, für Mehrfamilienhäuser sind Preise bis zu 250 € üblich, das trifft allerdings nur auf den Verbrauchsausweis zu. Diese Anbieter sind so günstig, weil auf eine Vor-Ort Begehung verzichtet wird, und die notwendigen Daten von Ihnen online abgefragt werden. Solche Auswertungen für die Erstellung eines Energieausweis sind zulässig, allerdings sind die Daten dann möglicherweise ungenau oder falsch, hierbei ist besondere Vorsicht geboten die richtigen Werte anzugeben.

Der Bedarfsausweis wird durch die Begehung der Immobilie, Analyse der Bausubstanz, und das Gutachten eines Architekten, Ingenieurs oder Handwerksmeisters erstellt, und ist daher deutlich teurer. Im Normalfall fangen die Preise hier bei ca. 400 € an, abhängig von der Größe und Komplexität der Immobilie.

Benötige ich zwingend einen Energieausweis für meine Immobilie?

Den Energieausweis benötigen Sie bei Neubau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden. Das Jahr der Errichtung sowie die Dämm-Eigenschaften der Immobilie sind ausschlaggebend dafür, ob sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lassen müssen.

Der Bedarfsausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Neubauten nach dem Jahr 2008, sowie Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht die Kriterien der Energiesparverordnung erfüllen. Der Verbrauchsausweis ist ausreichend, bei Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten, die die Kriterien der Energiesparverordnung erfüllen, oder mehr als fünf Wohneinheiten aufweisen.

Der Energieausweis ist seit dem Jahre 2009 Pflicht für alle Wohnimmobilien. Beim Verkauf oder Vermietung der Gebäude ist den potenziellen Käufern oder Mietern das Dokument bei der Besichtigung vorzulegen. Außerdem müssen die Werte aus dem Energieausweis, direkt in der Immobilienanzeige mit aufgeführt werden, dies ist nach § 87 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geregelt. Der Energieausweis geht bei Abschluss des Kaufvertrags auf den neuen Eigentümer des Objekts über.

Energieausweis für historische Gebäude mit Denkmalschutz

Gerade bei alten Häusern ist die Energieeffizienz oft sehr gering, da historische Bauteile vermehrt mit einem hohen Energieverlust einhergehen. Des Weiteren sind Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, deutlich anspruchsvoller und teurer bei einer Sanierung, da der ursprüngliche Charakter des Gebäudes, und sein historisches Erscheinungsbild nicht zerstört werden darf. Bevor Sie hier irgendwelche baulichen Veränderungen vornehmen, sollten sie unbedingt mit der Denkmalschutzbehörde sprechen, und Genehmigungen einholen.

Sollten sie Eigentümer einer historischen Immobilie mit Denkmalschutz sein, so sieht der Gesetzgeber hier von der Pflicht zum Energieausweis von Wohngebäuden ab. Auch kleine Gebäude mit einer Nutzungsfläche von unter 50 Quadratmetern sind von der Pflicht befreit.

Sollte das Gebäude allerdings modernisiert, saniert oder erweitert werden, ist der Energieausweis wieder verpflichtend vorzulegen.

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